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BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvR 169/73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.12.1976 - V B 30/76
Zulassung der Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Sachliche Entscheidung - …
Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, soweit das Beschwerdegericht im Rahmen des Verfahrens nach § 69 Abs. 3 und 4 FGO die Rechtsmäßigkeit der Steuerfestsetzung zu prüfen hat; denn insoweit wird über die zugrunde liegenden Rechtsfragen nicht abschließend, sondern nur summarisch entschieden (BFH-Beschlüsse vom 22. September 1967 VI B 59/67, BFHE 90, 253, BStBl II 1968, 37 und vom 28. November 1974 V B 52/73, BFHE 114, 169, BStBl II 1975, 239; Beschlüsse des BVerfG vom 9. Mai 1969 1 BvR 218/69, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 69, Rechtsspruch 91, HFR 1969 S. 398, und vom 20. Juni 1973 1 BvR 169/73, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 69, Rechtsspruch 136). - BFH, 12.11.1975 - I B 72/75
Hinterziehungszinsen - Forderung der Zinsen - Steuerverkürzung - …
Entgegen der Auffassung des FA kann nicht ohne weiteres aus dem Schweigen des Antragstellers und seines Prozeßbevollmächtigten auf diesbezügliche Anfragen der zuständigen Finanzbehörden die für ein Verfahren der Aussetzung der Vollziehung genügende Schlußfolgerung gezogen werden, daß mit einiger Wahrscheinlichkeit die subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 392 AO erfüllt sind (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1973 1 BvR 169/73, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung § 69, Rechtsspruch 136).